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Durchblick für die Heizkosten

Der Gebäude-Energieausweis

Mit dem Gebäude-Energieausweis können Käufer und Mieter die Energie-Effizienz eines Wohngebäudes bundesweit einheitlich beurteilen. Und er motiviert Immobilien-Besitzer, durch Modernisierungen den Wert ihres Gebäudes zu steigern.

Es lohnt sich, aktiv zu werden

Große Geldsummen haben immer etwas Verlockendes. Die Bundesregierung spricht von 40 Milliarden Euro Heizkosten, die Hausbesitzer und Mieter bis 2020 sparen können. Wer ein Stück vom Kuchen haben möchte, kann sofort beginnen. Sanieren Sie Ihr Gebäude – Ihr Geldbeutel und das Klima werden sich freuen. Langfristig.

Ihre VR-Bank Nordeifel eG hilft Ihnen

Kurzfristig steht in den meisten Fällen zunächst eine Investition ins Haus. Ihre VR-Bank Nordeifel eG hilft Ihnen bei der Planung. Mit kluger, individueller Beratung. Wir erklären Ihnen, welche staatlichen Zuschüsse Ihnen zustehen. Und was es mit dem Energieausweis auf sich hat. Denn den müssen Hausbesitzer künftig vorlegen, wenn Sie Ihr Gebäude oder Ihre Wohnung verkaufen oder vermieten.

Zeitplan für den Energieausweis

Der Energieausweis ist Bestandteil der Energieeinspar-Verordnung (EnEV). Er wird in mehreren Stufen eingeführt: Hauseigentümer, deren Wohngebäude bis Ende 1965 errichtet wurden, müssen Mietern oder Kauf-Interessenten ab dem 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ab dem 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- oder andere Nicht-Wohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab dem 1. Juli 2009 zur Pflicht.