
Kirchensteuer
Sehr geehrte Kundin,
sehr geehrter Kunde,
zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns erhoben werden. Ein Antragsformular ist in Ihrer Bankfiliale erhältlich oder Sie können das Formular hier direkt als PDF ausfüllen und ausdrucken.
Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
sehr geehrter Kunde,
zum 01. Januar 2009 wird die Abgeltungsteuer auf private Kapitalerträge eingeführt. Auf Antrag kann auch die auf private Kapitalerträge entfallende Kirchensteuer von uns erhoben werden. Ein Antragsformular ist in Ihrer Bankfiliale erhältlich oder Sie können das Formular hier direkt als PDF ausfüllen und ausdrucken.
Sofern Sie keine Angabe zur Religionszugehörigkeit machen, kann auch kein entsprechender Abzug erfolgen. Dieser muss dann im Rahmen Ihrer persönlichen Steuererklärung durch das Finanzamt vorgenommen werden. Bitte sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.
