Picassos Weisheit zur Vorsorgevollmacht
Rundschau-Leserforum in Oberhausen - Experten rieten von der Patientenverfügung ab

Beleuchteten ein sehr komplexes Thema: Herbert Fuhrt (v.li.), Prokurist der VR-Bank Nordeifel, Notar Wilhelm Scheuvens, Ramona Hammes (Moderation), Rechtsanwältin Judith Pelzer und Wolfgang Leuchter, Facharzt für Allgemeinmedizin.
Christoph Heup (unten, v.re.), Bernd Altgen und Cordula von Wysocki hatten die 170 Leser im Oberhausener Dorfsaal begrüßt. (Fotos: Hilgers)
Von Ronald Larmann
EIFELLAND. Ob den spanischen Maler Pablo Picasso die Angst vor einem unwürdigen Sterben umtrieb, ist nicht überliefert. Und doch hat der Künstler, der 1973 im Alter von 91 Jahren verstarb, eine Weisheit hinterlassen, die bestens zum Thema Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung passt - doch dazu später.
Denn zunächst hatte Cordula von Wysocki, Mitglied der Chefredaktion der Kölnischen Rundschau, die rund 170 Besucher des Leserforums begrüßt, das die Rundschau gemeinsam mit der VR-Bank Nordeifel zu diesem Thema im Oberhausener Dorfsaal veranstaltete. "Sie haben den ersten, wichtigen Schritt zur Selbstbestimmung gemacht, indem Sie heute hier sind", sagte von Wysocki, die VR-Bank-Vorstandssprecher Bernd Altgen für die Zusammenarbeit dankte.
Ein Thema, das die meisten lieber verdrängen
Altgen versprach ebenso wie Christoph Heup, der Leiter der Rundschau-Redaktionen Gemünd und Euskirchen, einen informativen Abend mit Fachleuten, die Stellung zu "einem sehr schwierigen Thema nehmen, das die meisten am liebsten verdrängen". Denn es ging um die Frage, "wer für mich entscheidet, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann".
Gleich zu Beginn machte der Gemünder Notar Wilhelm Scheuvens (Rheinische Notarkammer) den Standpunkt der Experten deutlich, der sich in der von Ramona Hammes, federführende Redakteurin in der Gemünder Redaktion, moderierten Diskussion immer mehr herauskristallisierte. "Wer genügend Gottvertrauen hat, braucht keine Patientenverfügung", so Scheuvens. Er selbst habe keine, er halte eine Vorsorgevollmacht für wesentlich sinnvoller. Ähnlich äußerte sich Wolfgang Leuchter, Facharzt für Allgemeinmedizin in Schleiden (Ärztekammer Nordrhein). "Die Patientenverfügung hat das Problem, dass Sie konkret benennen müssen, was in einer konkreten Situation geschehen soll", so Leuchter. Das halte er in den meisten Fällen für unmöglich, da man heute nicht wissen könne, wie der medizinische Notfall - wenn er denn eintrete - aussehe oder wie weit die Medizin in fünf oder zehn Jahren sei. Mit der Vorsorgevollmacht könne man hingegen eine oder mehrere Personen bestimmen, die in dem Fall, in dem man nicht mehr selbst bestimmen könne, "in Ihrem Sinne handeln". "Dann kann im Einvernehmen mit den Bevollmächtigten geklärt werden, was der mutmaßliche Wille des Betroffenen in der konkreten Situation ist", so der Mediziner.
Auch die Schleidener Rechtsanwältin Judith Pelzer vom Aachener Anwaltsverein riet zu der Erstellung einer Vorsorgevollmacht. "Sie müssen allerdings unbedingtes Vertrauen in die Person haben, die Sie bevollmächtigen", so Pelzer. Denn man begebe sich voll und ganz in die Hände eben dieser Person. Es gebe allerdings auch die Möglichkeit, Ersatz- oder Kontrollbevollmächtigte einzusetzen. All das müsse für jeden individuell abgeklärt werden.
Um das "Vorsorge-Paket" zu komplettieren, riet Herbert Fuhrt, Prokurist der VR-Bank, auch Bankvollmachten zu erteilen: "Damit haben Sie ein sehr feines Instrumentarium in der Hand, um sehr dosiert zu regeln, in welchem Maße Sie Vertrauen schenken wollen." Und wann sollte man beginnen, für die Zeit vorzusorgen, in der man selbst nicht mehr bestimmen kann? Da bemühte Fuhrt die Weisheit des Künstlers Pablo Picasso, der gesagt hatte: "Verschiebe nur dann etwas auf morgen, wenn es dir nichts ausmacht, darüber zu sterben."

Gestenreich beantwortete Notar Wilhelm Scheuvens die Fragen der Leser.

Wolfgang Leuchter rät, eine Kopie der Vorsorgevollmacht beim Hausarzt zu hinterlegen.
"Ein schlechter Groschen ruiniert Sie in 15 Minuten"
Beim Rundschau-Leserforum hatten die Leser vor allem Gelegenheit, Fragen an die Experten zu richten. Sie machten davon regen Gebrauch:
Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
Notar Wilhelm Scheuvens antwortete: "Die Billigste kostet 10, die Teuerste 403,50 Euro." Das hänge vom Vermögen ab und sei bei 500 000 Euro gedeckelt. "Wer mehr besitzt, zahlt immer nur den genannten Höchstbetrag", so Scheuvens. Eine Patientenverfügung koste 26 Euro zuzügliche Mehrwertsteuer. Und was kostet die Erstellung der Vorsorgevollmacht beim Anwalt? "Das wird nach einem Stundenhonorar abgerechnet", so Anwältin Judith Pelzer. Es hänge also vom Einzelfall ab.
Wann soll man es notariell und wann anwaltlich regeln?
"Wenn Sie Grundbesitz oder Firmenvermögen haben, müssen Sie es notariell beurkunden lassen, weil sie sonst einen staatlichen Betreuer vorgesetzt bekommen ", sagte Wilhelm Scheuvens.
Wie verhält sich das mit den Vollmachten bei nicht-verheirateten Partnern?
"Auch Unverheiratete können General-und Vorsorgevollmachten erteilen", sagte Notar Scheuvens. Das sei aber nicht ohne Risiko. "Ein schlechter Groschen ruiniert Sie in 15 Minuten mit einer Generalvollmacht", drückte es der Notar etwas überspitzt aus. Rechtsanwältin Pelzer ergänzte: "Ich denke, dass es auch für nicht verheiratete Paare ganz, ganz wichtig ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Es ist genauso wichtig wie bei Ehepartnern."
Notar Wilhelm Scheuvens machte den Unterschied zwischen General- und Vorsorgevollmacht klar. Letztere sollte man dem Lebensgefährten erteilen, sonst habe der keine Möglichkeit, etwa von Ärzten eine Auskunft zu erhalten. "Wer weiß denn, dass Sie liiert sind?", so Scheuvens. Die Generalvollmacht betreffe das Geschäftliche - den Umgang mit Banken, Behörden, Gerichten und Notaren. Da solle man vorsichtiger sein. Scheuvens machte es deutlich: "Bei der Generalvollmacht geht es um Ihr Vermögen, bei der Vorsorgevollmacht um Ihr Leben."
Wenn der Arzt zum Notfall gerufen wird, muss er in Kenntnis davon gesetzt werden, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht besteht. Wie geht das am besten?
"Ich rate dazu, die gesundheitlichen Angelegenheit auf jeden Fall mit einem Arzt zu besprechen", so Wolfgang Leuchter. Sinnvoll sei es, eine Kopie der Vorsorgevollmacht etwa beim Hausarzt zu hinterlegen. "Im Falle des Falles hat der Krankenhausarzt dann die Möglichkeit, mit dem Hausarzt Rücksprache zu halten", so der Mediziner. Dann könne sich der Arzt im Krankenhaus nochmals eine Bestätigung holen, wenn etwa der Bevollmächtigte sage: "Meine Mutter, mein Vater möchte keine weitere Behandlung mehr."
Gibt es für Eheleute auch eine gemeinsame Vorsorgevollmacht oder muss da jeder seine eigene erteilen?
"Am besten jeder für sich", so Scheuvens.
Es werden zahlreiche Formulare angeboten. Welches ist am besten und wo erhält man es? "Auf keinem Fall aus dem Internet", sagte Scheuvens. Notare und Rechtsanwälte hätten die Formulare, die im Wesentlichen auf dasselbe hinausliefen.
Es gab noch eine grundsätzliche Frage zur Patientenverfügung. "Die ist letztendlich aus der Angst davor entstanden, künstlich am Leben erhalten zu werden, um schließlich dasselbe Ergebnis zu erzielen - tot zu sein", sagte ein Leser: "Warum soll ich dann sehr stark darin präziseren, um jeden x-, y- oder z-Fall aufzuschreiben, obwohl ich letztendlich nur verhindern möchte, dass mein Leben - weiß der Himmel wie lange - künstlich verlängert wird?" Das sei genau das Problem dabei, so Wolfgang Leuchter. "Ich kann nur dazu raten, dass Sie Personen benennen, die Ihr Vertrauen haben und die in der konkreten Situation befragt werden, um dann Ihren mutmaßlichen Willen kundzutun und zu vertreten", so der Arzt: "Dann sind Sie für diese Situation auf der sicheren Seite." Denn die Situation in der Patientenverfügung im Vorfeld konkret aufschreiben, könne keiner. (ron)
Beim Rundschau-Leserforum hatten die Leser vor allem Gelegenheit, Fragen an die Experten zu richten. Sie machten davon regen Gebrauch:
Was kostet die Erstellung einer Vorsorgevollmacht?
Notar Wilhelm Scheuvens antwortete: "Die Billigste kostet 10, die Teuerste 403,50 Euro." Das hänge vom Vermögen ab und sei bei 500 000 Euro gedeckelt. "Wer mehr besitzt, zahlt immer nur den genannten Höchstbetrag", so Scheuvens. Eine Patientenverfügung koste 26 Euro zuzügliche Mehrwertsteuer. Und was kostet die Erstellung der Vorsorgevollmacht beim Anwalt? "Das wird nach einem Stundenhonorar abgerechnet", so Anwältin Judith Pelzer. Es hänge also vom Einzelfall ab.
Wann soll man es notariell und wann anwaltlich regeln?
"Wenn Sie Grundbesitz oder Firmenvermögen haben, müssen Sie es notariell beurkunden lassen, weil sie sonst einen staatlichen Betreuer vorgesetzt bekommen ", sagte Wilhelm Scheuvens.
Wie verhält sich das mit den Vollmachten bei nicht-verheirateten Partnern?
"Auch Unverheiratete können General-und Vorsorgevollmachten erteilen", sagte Notar Scheuvens. Das sei aber nicht ohne Risiko. "Ein schlechter Groschen ruiniert Sie in 15 Minuten mit einer Generalvollmacht", drückte es der Notar etwas überspitzt aus. Rechtsanwältin Pelzer ergänzte: "Ich denke, dass es auch für nicht verheiratete Paare ganz, ganz wichtig ist, eine Vorsorgevollmacht zu erstellen. Es ist genauso wichtig wie bei Ehepartnern."
Notar Wilhelm Scheuvens machte den Unterschied zwischen General- und Vorsorgevollmacht klar. Letztere sollte man dem Lebensgefährten erteilen, sonst habe der keine Möglichkeit, etwa von Ärzten eine Auskunft zu erhalten. "Wer weiß denn, dass Sie liiert sind?", so Scheuvens. Die Generalvollmacht betreffe das Geschäftliche - den Umgang mit Banken, Behörden, Gerichten und Notaren. Da solle man vorsichtiger sein. Scheuvens machte es deutlich: "Bei der Generalvollmacht geht es um Ihr Vermögen, bei der Vorsorgevollmacht um Ihr Leben."
Wenn der Arzt zum Notfall gerufen wird, muss er in Kenntnis davon gesetzt werden, dass eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht besteht. Wie geht das am besten?
"Ich rate dazu, die gesundheitlichen Angelegenheit auf jeden Fall mit einem Arzt zu besprechen", so Wolfgang Leuchter. Sinnvoll sei es, eine Kopie der Vorsorgevollmacht etwa beim Hausarzt zu hinterlegen. "Im Falle des Falles hat der Krankenhausarzt dann die Möglichkeit, mit dem Hausarzt Rücksprache zu halten", so der Mediziner. Dann könne sich der Arzt im Krankenhaus nochmals eine Bestätigung holen, wenn etwa der Bevollmächtigte sage: "Meine Mutter, mein Vater möchte keine weitere Behandlung mehr."
Gibt es für Eheleute auch eine gemeinsame Vorsorgevollmacht oder muss da jeder seine eigene erteilen?
"Am besten jeder für sich", so Scheuvens.
Es werden zahlreiche Formulare angeboten. Welches ist am besten und wo erhält man es? "Auf keinem Fall aus dem Internet", sagte Scheuvens. Notare und Rechtsanwälte hätten die Formulare, die im Wesentlichen auf dasselbe hinausliefen.
Es gab noch eine grundsätzliche Frage zur Patientenverfügung. "Die ist letztendlich aus der Angst davor entstanden, künstlich am Leben erhalten zu werden, um schließlich dasselbe Ergebnis zu erzielen - tot zu sein", sagte ein Leser: "Warum soll ich dann sehr stark darin präziseren, um jeden x-, y- oder z-Fall aufzuschreiben, obwohl ich letztendlich nur verhindern möchte, dass mein Leben - weiß der Himmel wie lange - künstlich verlängert wird?" Das sei genau das Problem dabei, so Wolfgang Leuchter. "Ich kann nur dazu raten, dass Sie Personen benennen, die Ihr Vertrauen haben und die in der konkreten Situation befragt werden, um dann Ihren mutmaßlichen Willen kundzutun und zu vertreten", so der Arzt: "Dann sind Sie für diese Situation auf der sicheren Seite." Denn die Situation in der Patientenverfügung im Vorfeld konkret aufschreiben, könne keiner. (ron)
