OnlineBanking
Mann an einem Schreibtisch schaut in einen Laptop und lehnt sich entspannt zurück

Tagesgeld

Genießen Sie mit einem Tagesgeldkonto die maximale Freiheit bei der Geldanlage: Sie zahlen ein, wann und wie viel Sie möchten und können jederzeit über Ihr gesamtes Guthaben verfügen. Dabei wird Ihr Geld verzinst.

Jetzt Tagesgeldkonto eröffnen

    Sicher

    Ihre Geldanlage unterliegt keinem Kursrisiko. Außerdem wird das Tagesgeld fest verzinst.

    Flexibel

    Überweisungen auf Ihr Referenzkonto und Einzahlungen sind jederzeit möglich.

    Praktisch

    Eröffnen Sie Ihr Tagesgeldkonto mit wenigen Klicks und führen Sie es einfach online.

    Produktdetails

    Mit einem Tagesgeldkonto Ihrer VR-Bank Nordeifel eG, dem Tagesgeld, bleiben Sie flexibel. Sie können täglich über Ihr gesamtes Geld verfügen. Sie entscheiden, wann und in welcher Höhe Ihr Erspartes auf das von Ihnen bestimmte Referenzkonto überwiesen wird.

    •  Bitte beachten Sie, dass Ihr Referenzkonto ein Girokonto bei der VR-Bank Nordeifel eG sein muss.

    Konditionen

    5.000 Euro bis 25.000 Eurobis zu 1,0%

    So funktioniert's

    Beantragen Sie das Tagesgeld direkt online. Der Abschluss ist für alle möglich, die bereits für das OnlineBanking freigeschaltet sind, und auch für alle neuen Kundinnen und Kunden.

     

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    Um dieses Angebot und alle Vorteile nutzen zu können, brauchen Sie ein Konto bei uns. Eröffnen Sie Ihr Konto hier direkt online.

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    Häufige Fragen

    Wie schnell komme ich an mein Geld?

    Sie können jederzeit über Ihr gesamtes Erspartes verfügen und beliebige Beträge auf das von Ihnen angegebene Referenzkonto überweisen. Bargeld vom Tagesgeldkonto abheben können Sie nicht, da das VR-Flex Cash kein Girokonto ist.

    Kann ich beliebig viel Geld als Tagesgeld anlegen?

    Sie können so viel Geld als VR-Flex Cash anlegen, wie Sie möchten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht.

    Wann bekomme ich meine Zinsen?

    Ihre Zinsen erhalten Sie monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Wann die Zinsgutschrift erfolgt, steht in Ihren Unterlagen. Oder Sie fragen Ihren Berater.

    Was ist ein Freistellungsauftrag?
    • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

      Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Nordeifel eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

      Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

      Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den oben genannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

    • Freistellungsauftrag

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    Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

    Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. Seit 2015 greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Nordeifel eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.