Bis zu 40.000 € Förderung für die Anschaffung einer Volksbank und eines Defibrillators stehen zur Verfügung
VR-Bank Nordeifel eG stellt öffentlichen Körperschaften und gemeinnützigen Einrichtungen 40.000 € zur Verfügung
Schon seit Jahren kümmert sich die VR-Bank Nordeifel eG nicht nur um die finanzielle Unterstüzung der Kunden im Speziellen und der Eifler im Allgemeinen. Auch am körperlichen Wohlbefinden ist der Hausbank der Region viel gelegen. Aus diesem Grund hat sie in der Vergangenheit beim Erwerb Dutzender Defibrillatoren, die im Notfall Leben retten sollen, ihren Beitrag geleistet. Neben der Anschaffung von Defibrillatoren können nun auch Ruhebänke im "Volksbank" Design aufgestellt werden.
Voraussetzungen des Antragstellers:
- Körperschaft des privaten Rechts nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 (Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege)
- Körperschaft des privaten Rechts nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 11 (Förderung der Rettung aus Lebensgefahr)
- Körperschaft des privaten Rechts nach § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 (Förderung des Sports)
- Es gelten keine Voraussetzungen für Körperschaften des öffentlichen Rechtes.
Sollten Sie eine Förderung beantragen, bitten wir um Vorlage des aktuellen Frei- oder Feststellungsbescheides.
Beantragt werden können die Förderungen unter folgendem Anmeldeformular:

Voraussetzungen des Antragstellers:
Sollten Sie eine Förderung beantragen, bitten wir um Vorlage des aktuellen Körperschaftssteuerfreistellungsbescheides.
Beantragt werden können die Förderungen unter folgendem Anmeldeformular:
