Die VR-Bank Nordeifel eG ist eine Genossenschaft auf der Grundlage des Genossenschaftsgesetzes. Der Unternehmenszweck ist aus § 1 GenG abzuleiten, der gekürzt - und bezogen auf die VR-Bank Nordeifel eG - lautet:

Genossenschaften sind Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, welche die Förderung der Wirtschaft, ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken.

Die Umsetzung dieses Förderauftrages ist in dem folgenden Schaubild dargestellt:

Im Rahmen des inneren Förderkreislaufes werden die Mitglieder sowohl materiell, als auch immateriell gefördert. Die Mitglieder stehen hierbei in einer direkten Beziehung zur VR-Bank Nordeifel eG.

Im Vordergrund steht die materielle Förderung, die dem Mitglied einen unmittelbaren, wirtschaftlich nachweisbaren Vorteil aus der direkten Geschäftsbeziehung zwischen Bank und Mitglied verschafft.

Hinzu kommt die immaterielle Förderung, die auf der möglichst intensiven Einbeziehung der Mitglieder in Entscheidungsprozesse der Genossenschaft beruht. Zu diesem Zweck bietet die VR-Bank Nordeifel eG ihren Mitgliedern über die gemäß Gesetz und Satzung vorgegebenen Strukturen hinaus weitere vielfältige Möglichkeiten, ihre Interessen zu artikulieren und deren Berücksichtigung zu kontrollieren.

Im Rahmen des erweiterten Förderkreislaufes werden die  Mitglieder materiell gefördert. Die Mehrwertleistungen werden nicht  unmittelbar durch die Genossenschaft erbracht, sondern resultieren aus der  Mitgliedschaft der VR-Bank Nordeifel im genossenschaftlichen Verbund und dem unternehmerischen Netzwerk der Region.