OnlineBanking
Ein Mann arbeitet glücklich in seinem Garten

Festgeld

Mit einer Festgeldanlage bei Ihrer VR-Bank Nordeifel eG gehen Sie auf Nummer sicher. So einfach geht's: Sie legen eine bestimmte Summe für einen vereinbarten Zeitraum an. Wir garantieren Ihnen einen attraktiven Zinssatz.

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    Planbar

    Die Laufzeit wird fest vereinbart.

    Verlässlich

    Der Zinssatz bleibt während der Laufzeit gleich.

    Sicher

    Es gibt es kein Risiko durch Kursschwankungen.

    Produktdetails

    Legen Sie Ihr Erspartes als Festgeld an. Sie bestimmen die Höhe Ihrer Einlage1 und wählen eine Laufzeit, die zu Ihren Bedürfnissen passt. Für diese Zeitspanne ist dann Ihr Geld fest angelegt – dafür profitieren Sie von attraktiven Zinsen ohne jedes Risiko. Je länger Sie die Summe anlegen, desto höher ist der Zinssatz. Am Ende der Laufzeit können Sie wieder auf Ihr Guthaben zugreifen.

    Konditionen für das Festgeld Ihrer VR-Bank Nordeifel eG

    Mindestanlagebetrag ab 5.000 EUR

    Laufzeitab 5.000 EUR  bis 49.999 EUR50.000 EUR bis 99.999 EUR
    100.000 EUR bis 249.999 EUR250.000 EUR bis 500.000 EUR
    1 Monat (30 Tage)0,50 %0,50 %0,50 %0,50 %
    2 Monate (60 Tage)0,75 %0,75 %0,75 %0,75 %
    3 Monate (90 Tage)0,75 %0,75 %1,00 %1,20 %
    6 Monate (180 Tage)1,00 %1,00 %1,25 %1,50 %
    12 Monate (360 Tage)1,50 %1,50 %1,50 %1,50 %
    2 Jahre1,50 %1,50 %1,50 %1,50 %
    3 Jahre1,75 %1,75 %1,75 %1,75 %
    5 Jahre2,00 %2,00 %2,00 %2,00 %
    7 Jahre2,25 %2,25 %2,25 %2,25 %

    Festgeldrechner

    So funktioniert's

    Wenn Sie für das OnlineBanking freigeschaltet sind, können Sie das Festgeldkonto direkt online eröffnen. Natürlich begrüßen wir Sie auch gerne bei uns vor Ort und nehmen Ihren Antrag persönlich auf.

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    Häufig gestellte Fragen

    Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

    Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

    Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen austocken?

    Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre VR-Bank Nordeifel eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

      Wann bekomme ich die Zinsen?

      Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

      Was ist ein Freistellungsauftrag?
      • Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

        Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer VR-Bank Nordeifel eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungsteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

        Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

        Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommensteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den oben genannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

      • Freistellungsauftrag

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      Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

      Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre VR-Bank Nordeifel eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragsteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragsteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

      1 Bitte beachten Sie den Mindestanlagebetrag